Besonderheiten der Beamtenbesoldung
Die Beamt_innen schließen keinen klassischen Arbeitsvertrag ab, sondern stehen in einem Dienst- und Treueverhältnis zur/zum Dienstherrin/-en. Da somit kein Arbeitsrecht anwendbar ist, finden sich alle Regelungen zur Dienstzeit, Besoldung, etc. in Gesetzen und Verordnungen.
Tarifrunden
Die Basis für Anpassungen der beamtenrelevanten Gesetze und Verordnungen ist meist in den entsprechenden Tarifrunden zu finden. Die bayerischen Beamten, egal ob beim Freistaat Bayern oder in den bayerischen Kommunen „im Dienst“, richten sich dabei am Tarifvertrag der Länder (TV-L). „Nur“ Bundesbeamte mit Dienstsitz in Bayern orientieren sich am Tarifvertrag Bund und Kommunen (TVöD) – leider sehr verwirrend!
TV-L
- Infos zur Tarifrunde 2023 (ver.di)
- Infos zur Tarifrunde 2023 (GdP München)
- Besoldungstabellen Bayern 01.11.2024 / 01.02.2025 (DGB)
Die Ergebnisse wurden von der bay. Staatsregierung inhaltsähnlich und zeitversetzt umgesetzt. Wir haben in den zahlreichen Beiträgen und Diskussionen entsprechend berichtet.
TVöD
- Infos zur Tarifrunde 2025 (ver.di)
- Infos zur Tarifrunde 2025 (GdP)
Aufgrund der Neuwahlen einer neuen Bundesregierung Anfang 2025 ist der Ausgang der Verhandlungen und die entsprechende Übertragung auf die Beamtinnen und Beamten noch völlig unklar bzw. offen. Wir halten Euch hier auch auf dem Laufenden!
„Die Behörden sind gegründet zur Förderung des Guten und zur Abwehr des Bösen.“
Johann Wolfgang von Goethe
Dichter, Schriftsteller, Wissenschaftler