Foto des Demo-Banners mit den Logos der GdP, von ver.di und dem Beamtenstammtisch inkl. QR-Code zur Webseite

Familien- und Ortszuschlag (2020+)

Allgemeines

Das Alimentationsprinzip im deutschen Beamtenrecht besagt, dass Beamte Anspruch auf angemessene Besoldung und Versorgung haben, die in einem angemessenen Verhältnis zu ihren Pflichten und Leistungen steht. Es soll sicherstellen, dass Beamte eine dem Wert ihrer Arbeit entsprechende Entlohnung erhalten und somit ihre Unabhängigkeit sowie die Integrität des öffentlichen Dienstes gewahrt bleibt.

Die rechtliche Grundlage des Alimentationsprinzips findet sich vor allem im Grundgesetz (GG) und im Bundesbesoldungsgesetz (BBesG). Artikel 33 Absatz 5 GG regelt die Besoldung der Beamten und verpflichtet den Staat, eine angemessene und amtsangemessene Besoldung sicherzustellen. Das BBesG konkretisiert die Vorgaben des Grundgesetzes und regelt die Besoldungshöhe, -struktur und -anpassungen für Bundesbeamte. Seit der Föderalismusreform in 2006 ging unter Anderem im Beamtenrecht die Rahmengesetzgebung des Bundes auf die konkurrierende Gesetzgebung der Länder über. Daher gelten hier für Landes- und Kommunalbeamtinnen wiederum Konkretisierungen aus der bayerischen Gesetzgebung, wie dem Bayerischen Besoldungsgesetz (BayBesG).

Die letzten ausschlaggebenden Gerichtsurteile im Mai 2020 zur ausreichenden Alimentation (Links weiter unten) von Beamten des Bundesverfassungsgerichts forderte die Dienstherren, in unserem Fall die Bundesgesetzgebung für die Bundesbeamt_innen (z.B. Bundespolizei, Zoll, Post) bzw. die bayerische Landesgesetzgebung für die Landes- und Kommunalbeamt_innen, zum Handeln auf.

Rechtsgrundlagen und Infos

…aus den Verheirateten- und Kinderzuschlägen wird der Familien- und Ortszuschlag…

Auslöser

Umsetzung in Bayern:

Bemühungen des Stammtisches i.V.m. ver.di und GdP:

Rechtsgrundlagen Bayern:

  • Bay. Beamtenbesoldungsgesetz (BayBesG)
  • Bay. Beamtenversorgungsgesetz (BayBeamtVG)
  • Bay. Beamtengesetz (BayBG)
  • Bay. Disziplinargesetz (BayDG)
  • Bay. Beihilfeverordnung (BayBhV)
  • Bay. Ministergesetz (BayMinG)
  • Gesetz zur Sicherung des juristischen Vorbereitungsdienstes (BaySiGjurVD)
  • bay. Kommunal-Wahlbeamten-Gesetz (BayKWBG)
  • Bay. Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG)
  • Verfassung des Freistaates Bayern (BV)
  • Informationsbroschüre „Grundzüge der Beamtenversorgung“ (bay. Finanzministerium, Januar 2020)
  • Informationsbroschüre „Teilzeitbeschäftigung, Beurlaubung, Altersteilzeit“ (bay. Finanzministerium, Januar 2020)

Rechtsgrundlagen Bund:

  • Bundesbesoldungsgesetz (BBesG)
  • (Liste wird zeitnah erweitert)…
  • Grundgesetz (GG)

Es gibt nachweislich Kolleginnen und Kollegen, die durch die gesetzliche Neuregelung weniger Entgelt beziehen als vor der Umsetzung. Dies widerspricht in unseren Augen dem Urteil des BVerfG zur ausreichenden Alimentation der Beamt_innen.
Wir fordern hier Nachbesserungen vom Freistaat Bayern (und der Bundesrepublik Deutschland)!