Ende November erschien zum Jahresabschluss die wohl letzte Bayern-Info diesen Jahres. Themen u.A. die Geltendmachung von Entgelten, der aktuelle Stand zum Verbandsklagerecht und die weiterhin ungeklärten Fragen zum Familien- und Ortszuschlag.
Für so manche Beamt*innen stellt sich nun erneut die Frage, ob es für das Haushaltsjahr 2024 Sinn macht, eine nicht ausreichende Bezahlung schriftlich gegenüber dem Dienstherrn geltend zu machen. Dies insbesondere deshalb, weil bei der Neuregelung der orts- und familienbezogenen Besoldungsbestandteile unterstellt wurde, dass ein hinzuverdienender Partner oder eine Partnerin mit 20.000 Euro im Jahr zum Lebensunterhalt einer Familie beiträgt. Ebenso richten sich die Ortszuschläge wesentlich nach den Wohngeldstufen, obwohl die Lebenshaltungskosten überall gestiegen sind. Dies führt teils zu Unverständnis, weil an der Stadtgrenze der Bezug einer höheren Ortszuschlagsklasse endet. Vieles wird als ungerecht und unausgeglichen empfunden. Auch hat es die Bayerische Staatsregierung versäumt, die ursprüngliche Ballungsraumzulage für die unteren Besoldungsgruppen anzuheben, auch für ledige Beamt*innen und für Neueingestellte wurde wenig verbessert.
Geltendmachung für 2024?
Macht es nun Sinn, oder raten wir dazu, eine nicht ausreichende Bezahlung im Jahr 2024 beim Dienstherrn schriftlich geltend zu machen? Ob nun als Widerspruch oder als eine schriftliche Geltendmachung, ist unerheblich. Aber die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes fordert eine zeitnahe Geltendmachung, und das ist jeweils zum Jahresende. Wir können zu diesem Schritt jedoch aus mehreren Gründen nicht ausdrücklich und pauschal raten.
Rechtlich problematisch: die Begründung der Widersprüche
Rechtlich eine Unteralimentation zu begründen ist schwierig. Die pauschale Annahme hinzuverdienender Partner*innen ist bei einer Einzelfallbetrachtung problematisch, dem Gesetzgeber wird es aber möglich sein, Pauschalierungen ohne Rücksicht auf Einzelfälle vorzunehmen. Die Orientierung an den Wohngeldstufen mag zu Ungerechtigkeiten führen, aber das Bundesverfassungsgericht hat gerade gefordert, die Bezahlung an den tatsächlichen Lebenshaltungskosten zu orientieren. Und dafür sind Wohnkosten ausschlaggebend. Hinzu kommt das Kostenrisiko. Wir hatten zwar gefordert, dass der Freistaat Bayern auf die Geltendmachung verzichtet und über die Widersprüche nicht entscheidet, das wurde jedoch abgelehnt. Über die Widersprüche wird entschieden, dann bleibt nur noch die Klage, und das Verwaltungsgericht fordert mit Klageeinreichung die Gebühren im Voraus.
Verbandsklagerecht gefordert
Um dieses Kostenrisiko nicht bei den Beschäftigten zu belassen, fordern wir ein Verbandsklagerecht. ver.di könnte dann für alle Beschäftigten klagen. Dieses Recht kann nur auf Bundesebene beschlossen werden. Das durchzusetzen ist uns bisher noch nicht gelungen. Da bleiben wir aber dran.
Klagen sind anhängig
Solange es kein Verbandsklagerecht gibt, müssen individuell einzelne Klagen eingereicht werden. Wir haben mit unserem Rechtsschutz mehrere Klagen eingereicht. Wir erhoffen uns dadurch, künftig einschätzen zu können, wo mögliche Ansatzpunkte liegen, eine Verbesserung der bisher geltenden Bezahlung zu erreichen. Insbesondere die Annahme, eine weitere Person würde mit 20.000 Euro pro Jahr zum Familieneinkommen beitragen, ist rechtlich zweifelhaft. Auch ist nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes ein Abstand von 15 % zum Grundsicherungsniveau zu wahren. Und das ist jedes Jahr erneut im Vergleich nachzuprüfen. Nachdem aber der Freistaat Bayern und die Kommunen über Widersprüche entscheiden werden und alle Widerspruchsführer*innen in Bayern zur Klage gezwungen werden, können wir nicht flächendeckend die Empfehlung geben, Widersprüche pauschal einzureichen. Wir können nur den Hinweis geben, wer mögliche Ansprüche wahren möchte, muss diese unter Hinweis auf die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes vom 04.05.2020 – Aktenzeichen 2 BvL 6/17 und 2 BvL 4/18 zum Jahresende schriftlich geltend machen.
- Original-PDF: Bayern-Info 29.11.2024
- ver.di-Info NRW inkl. Musterwidersprüche
(Begründung so in Bayern leider nicht ohne Weiteres anwendbar, weil wir hier doch in einigen Teilen besser gestellt sind!)
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Wir vom Beamtenstammtisch München wünschen Euch eine besinnliche Weihnachtszeit und viel Freude, Glück und Gesundheit für das neue Jahr. Wir hoffen, dass wir uns dann wieder zu den geplanten Aktionen zur Erinnerung und Einforderung unserer Rechte bald wieder persönlich sehen.
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