ver.di Bayern Info (Ausgabe Nr. 05/2024)
Von der Änderung der Urlaubsansparung bis zur Verbeamtung auf Zeit bei Spitzenpositionen: Die bayrische Regierung plant mit dem „Modernisierungsgesetz“ kleine Reformen im Beamtenrecht. Für bessere Arbeitsbedingungen sorgt sie damit aber nicht.
Für so manche Anwärterinnen ist sie eine furchteinflößende Herausforderung: Die amtsärztliche Prüfung der gesundheitlichen Eignung. Sie soll für den Dienstherren sicherstellen, dass dauerhafte Dienstunfähigkeiten nur selten vorkommen. Bisher war die Prüfung der gesundheitlichen Eignung in Bayern nicht gesetzlich geregelt. Dies soll sich nun ändern. Im neu eingefügten Art. 19 BayBG wird geregelt, dass auf eine amtsärztliche Untersuchung auch verzichtet werden kann. Stattdessen soll in Zukunft auch eine standardisierte Selbstauskunft reichen. Wird diese angezweifelt droht aber weiter der Gang zum Amtsarzt. Weiter soll eine Änderung in Art. 65 BayBG beim Verfahren zur Feststellung einer Dienstunfä-higkeit erfolgen. In Zukunft soll ein Amtsarzt eine fachärztli-che Zusatzuntersuchung durchführen können, ohne dass dafür eine weitere Weisung eines Dienstvorgesetzen nötig ist.
Automatische Urlaubsansparung
Auch beim Urlaub gibt es eine kleine Änderung. Bisher konnte Erholungsurlaub nur auf Antrag angespart werden. Diese Antragspflicht soll nun entfallen. Stattdessen sollen zu-künftig bis zu 15 Tage, die bis zum Ablauf der Frist nicht eingebracht wurden, automatisch angespart werden. Davon bleibt die Einbringungsfrist des angesparten Urlaubs aber unberührt.
Fachkräftemangel betreffe auch Verwaltung
Auch der Mangel an Fachkräften spiegelt sich im Gesetzesentwurf wider. So will die Regierung die Möglichkeiten für Nebenverdienste in Art. 82 BayBG bei Beamtinnen weiter ausweiten. Künftig entfällt die Genehmigungspflicht für Nebentätigkeiten, die 10 Stunden pro Woche bzw. insg. 10.000 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen.
Auch beabsichtigt die bayerische Regierung, Versorgungsempfängerinnen einen finanziellen Anreiz für eine Arbeit nach Erreichen der Regelaltersgrenze zu geben. So soll zukünftig mehr bei einer weiteren „Verwendung“ im öffentlichen Dienst verdient werden können, ohne dass die Pension gekürzt wird. Dieses Mittel hatte der Freistaat zuvor schon zur Eindämmung der Corona-Pandemie und für die Aufnahme für Geflüchtete aus der Ukraine eingesetzt. Allerdings will die Regierung davon Versorgungsempfängerinnen pauschal ausschließen, die wegen Schwerbehinderung oder Dienstunfähigkeit (außer durch Dienstunfälle) vorzeitig in den Ruhestand eingetreten sind.
Außerdem bestand bisher die Möglichkeit, bei guter Arbeitsmarktlage bis zur Dauer von sechs Jahren bzw. ab dem 50. Lebensjahr bis zur Pension ohne Bezüge beurlaubt zu werden. Diese Möglichkeit in Art. 90 BayBG will die Staatsregierung nun komplett streichen.
Eine wirkliche Modernisierung bleibt aus
Mit ihrem Gesetz zur Modernisierung des Freistaats gelingt es der Regierung von Söder und Aiwanger nicht, das Beamtenverhältnis auf die Herausforderungen der Zukunft vorzubereiten. Denn nur mit mehr Personal kann dies gelingen. Höhere Hinzuverdienstgrenzen für Versorgungsempfänger*innen werden dafür nicht reichen. Schon jetzt werden zu viele Beschäftigte durch die immer stärkere Arbeitsbelastung verschlissen und fallen damit aus: Ein Teufelskreis, der nur durch bessere Arbeitsbedingungen gestoppt werden kann. Dafür braucht es flexible Arbeitszeiten und einen Erhalt von Teilzeitregelungen.
Dafür setzen wir uns ein!
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