In der Kabinettsitzung der Bayerischen Staatsregierung wurden folgende Punkte zur Erstellung der entsprechenden Gesetzestextänderungen besprochen (Auszug aus der Pressemitteilung vom 25.06.2024):
- Beamte brauchen künftig in aller Regel keine Nebentätigkeitsgenehmigungen mehr. Nebentätigkeiten bis zu 10 Stunden wöchentlich und 10.000 € jährlich können künftig stets genehmigungsfrei ausgeübt werden.
- Der Turnus der regelmäßigen Beurteilungen wird von bisher 3 Jahren auf künftig allgemein 4 Jahre verlängert.
- Bei der Einstellung von Beamten kann künftig auf die amtsärztliche Einstellungsuntersuchung verzichtet werden. Stattdessen kann gleichberechtigt die gesundheitliche Eignung der Beamten perspektivisch durch standardisierten Fragebogen abgeklärt werden.
- Im Beihilferecht wird im Übrigen ebenfalls auf einige bisher vorgeschriebene amtsärztliche Untersuchungen verzichtet, wo sich das nicht lohnt, so z. B. bei psychotherapeutischen Standardmaßnahmen oder bei stationären Rehabilitationseinrichtungen (hier wird statt Facharzt plus Amtsarzt künftig auf den Facharzt vertraut).
- Die Ämter auf Probe für Leitungsämter werden abgeschafft. Gleiches gilt weitgehend auch für die Ämter auf Zeit. Diejenigen, die sich aktuell in Ämtern auf Probe oder Zeit befinden, werden in Ämter auf Lebenszeit übergeleitet. Zusammen erspart das über die Jahre Tausende aufwändige Ernennungsverfahren.
- Die sog. arbeitsmarktpolitische Beurlaubung für Beamte wird abgeschafft. Sie greift, wenn „ein außergewöhnlicher Bewerbungsüberhang besteht“ (Art. 90 BayBG) – eine Situation, die aktuell erkennbar nirgendwo gegeben ist.
- Für die Urlaubsansparung ist künftig kein Antrag und keine Genehmigung mehr erforderlich – sie erfolgt automatisch in dem bisher möglichen Umfang.
- Deutlich angehoben werden auch die nicht auf die Pension anzurechnenden Hinzuverdienstgrenzen von Pensionisten für Tätigkeiten im öffentlichen Dienst, die nicht wegen Dienstunfähigkeit oder Schwerbehinderung in den Ruhestand traten.
Zu sämtlichen Punkten werden, sofern noch nicht geschehen, Anhörungen und Beratungsgespräche mit den Gewerkschaften bzw. ihren Verbänden (GdP, ver.di bzw. DGB) geführt.
Genau diese Gespräche haben bislang dazu geführt, dass das Thema
- Einschränkung von Teilzeitmöglichkeit bei Beamt*innen in Bayern
in der oben genannten Kabinettsitzung noch nicht behandelt wurde.
Hierzu aber auch eine Stellungnahme des DGB:
DGB Schnellinfo zur Einschränkung der Teilzeit
Wir halten Euch – wie immer – auf dem Laufenden!
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