Foto des Demo-Banners mit den Logos der GdP, von ver.di und dem Beamtenstammtisch inkl. QR-Code zur Webseite

ver.di Landesbeamtenausschussitzung

Mindestens 2-mal im Jahr treffen sich die ver.di Beamten-Vertretungen aus den bayerischen ver.di-Bezirken zum gemeinsamen Austausch inkl. Abstimmung zum weiteren Vorgehen zu aktuellen Themen im (bayerischen) Beamtentum.

Die von den Bezirken entsandten Vertretungen decken dabei das ganze Spektrum ab, von Kommunal-, Landes- und Bundesbeamt*innen inkl. Pensionäre und ehem. öffentlich rechtlichen Behörden (z.B. Post, Telekom). Wir vom Beamtenstammtisch München sind natürlich mit Vertretungen aus dem Bezirk München & Region auch mit dabei.

Heute wurden unter Anderem folgende Punkte besprochen bzw. vereinbart:

  • Alimentation – Widersprüche und Klagen:
    Wie bereits berichtet kursieren seit Ende letzten Jahres Musterwidersprüche in Internet- und social media-Kreisen. Ziel dahinter ist natürlich die eigene Besoldung / das eigene Entgelt auf eine ausreichende Höhe gem. dem Alimentationsprinzip überprüfen zu lassen. Im März 2024 sind zumindest vom bayerischen Finanzministerium die entsprechenden Widersprüche ablehnend verbescheided worden. Nun obliegt es den einzelnen Kolleginnen und Kollegen, ob sie, Jede*r für sich, den Klageweg bestreiten wollen.
    Um diesen erhöhten Verwaltungsaufwand bei den Personal- bzw. Besoldungsstellen, den Gerichten und auch die entsprechend entstehenden Kosten zu minimieren, unterstützen wir ausdrücklich die DGB-Initiative zur Ermöglichung des sog. Verbandsklagerechts. Damit könnte ein Verband bzw. eine Gewerkschaft eine Art Sammelklage für alle ihre Mitglieder anstreben und für einheitliche Rechtssicherheit sorgen.
  • Wir befürworten und unterstützen, soweit möglich, auch die Bestrebungen, dass die Beihilfebeiträge bei den (ehem.) Postbeamt*innen nicht weiter ins Unverhältnismäßliche steigen. Diese Sondersituation ist uns seit der Privatisierung bewusst, kann aber nicht auf den Schultern der im Unternehmen verbliebenen Beamt*innen (vorwiegend in den unteren bis mittleren Entgeltgrupperungen) ausgetragen werden!
  • Weiterhin begrüßen wir zur möglichen Fachkräftegewinnung im Berufsbeamtentum einen Gesetzesentwurf, der in gewissen Fällen eine Bewerbung in eine Beamtenlaufbahn auch ohne das Landespersonalausschuss-(LPA)-Auswahlverfahren ermöglichen kann (Stichwort: „Nachwuchsgewinnung zweite-Chance-Verfahren“).
  • Das „unglückliche“ Interview der DGB-Vorsitzenden Yasmin Fahimi zum Thema Beamt*innenpensionen, war so weder mit dem Beamt*innengremien/-vorsitzenden von ver.di, GdP, GEW und DGB abgestimmt. Wir verweisen nochmals auf die kurz darauf veröffentliche Stellungnahme des DGB.
  • Zum Thema „Genderverbot“ sei von Seiten ver.di auch nochmal an alle Mitglieder zugesagt, dass bei einem womöglich disziplinarischen Vorgehen bei solchen „Verstößen“ die volle rechtliche Unterstützung besteht.
  • Desweiteren wurde uns mitgeteilt, dass in speziellen Sonderfällen, und anscheinend auch nur bei SAP-unterstützten Entgeltabrechnungen, ein Fehler in der Berechnung der ersten Abschlagszahlung der Inflationsausgleichsprämie erfolgt ist. Bitte bei Nachfragen an die örtliche ver.di Vertrauensperson oder die ver.di Rechtsberatung zur Aufklärung wenden.

Auf eine weitere gute Zusammenarbeit, denn #zusammengehtmehr
Stefan Hufer


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