Nicht zuletzt seit den Anpassungen und Gesetzesänderungen der letzten Jahre wurde das Widerspruchsrecht der Beamten auf unzureichende Besoldung wieder heiß und strittig diskutiert. Damit wir zu unserem Recht kommen, müssen wir zunächst Widerspruch gegen unsere zuständige Dienststelle einlegen, um dann im Anschluss den entsprechenden Klageweg vor Gericht zu beschreiten… Und das Ganze kostet vieeeel Zeit, Geld und schlussendlich Nerven!
Noch dazu kommt, dass man eigentlich jedes (Haushalts-)Jahr noch seine Ansprüche rückwirkend separat geltend machen müsste, wenn denn (in irgendeinen Verfahren) eine beamtenpositive Entscheidung getroffen werden würde.
Das ist nicht nur Stress für den Betroffenen, sondern auch für die Personalverwaltung seines Dienstherren bzw. schlussendlich dann auch für die Gerichte mit all seinen Instanzen.
Zahlreiche rechtliche Prüfungen haben schon deswegen schon stattgefunden, ob man hier nicht eine Erleichterung im ganzen Verfahren erreichen könnte. Schlussendlich hat man sich zusammen mit dem DGB letztes Jahr darauf geeinigt, dass man für den Gesetzgeber ein Rechtsgutachten in Auftrag gibt, dass den entsprechenden Verbänden bzw. Gewerkschaften ein sog. Verbandsklagerecht einräumt. Somit könnte ver.di, GdP, DGB, … für seine Mitglieder „pauschal“ diesen Widerspruchs- bzw. Klageweg eingehen. Die Verwaltungen und Gerichte wären damit dann auch entsprechend entlastet.
Dieses Rechtsgutachten liegt uns nun seit letzter Woche vor. Zeitgleich wurde es auch dem Bundesjustizministerium offiziell zugeleitet, um unsere Initiative selbst zu prüfen und im Idealfall das Ganze über einen Gesetzesentwurf einzubringen…
Grüße
Stefan Hufer
weiterführende Informationen:
- Gutachten des DGB (PDF-Datei)
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