Liebe Interessierte des Beamtenstammtisch München,
der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat vor wenigen Tagen entschieden, dass das in Deutschland vertretene Streikverbot zulässig sei. Gleichzeitig zögert das Finanzministerium mit der Übertragung des Tarifergebnisses aus der 3. Verhandlungsrunde in Potsdam.
Dazu anbei die aktuelle ver.di Bayern info.
Darüber hinaus wollten wir Euch mitteilen, dass im Internet Informationen und Formblätter kursieren, die Vorlagen für einen zeitnahen Widerspruch zur aktuellen Besoldung inkl. dem Hinweis auf die Verletzung des Alimentationsprinzips darstellen sollen (siehe z.B. beim Bund deutscher Kriminalbeamter). Wir können von unserer persönlichen Einschätzung her (wir sind keine Rechtsanwälte oder gar Richter!) nur mitteilen, dass wir keinen Sinn in diesen Widersprüchen sehen, weil der Grundgedanke einen „Widerspruch gegen das bayerische Besoldungsgesetz“ darstellt. Offiziell Widerspruch kann man aber „nur“, wie Ihr sicherlich wisst, gegen Verwaltungsakte einlegen. In diesem Fall also gegen die Besoldungsstelle, dass sie das ausgezahlte / bescheinigte Entgelt gesetzeskonform korrekt berechnet und ausbezahlt hat.
Gegen das Gesetz an sich kann man sich leider nur mit einer Verfassungsklage gegen die Bayerische Verfassung oder das deutsche Grundgesetz zur Wehr setzen oder, nur (noch) in Bayern, mit einer Popularklage. Diese drei Rechtsmittel befinden sich aber in den Rechtsabteilungen von ver.di, GdP und DGB bereits in der Prüfung. Die Ergebnisse werden uns sicherlich Anfang kommenden Jahres mit entsprechenden Infos und Erfolgsaussichten mitgeteilt. Das Einlegen eines Widerspruchs, wie oben verlinkt, wäre aber in meinen Augen kein Hinderungsgrund – das liegt jedoch ganz bei Euch.
So oder so wünsche ich Euch ein besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Start ins neue Jahr,
Grüße
Stefan Hufer (Mit-)Organisator Beamtenstammtisch München
Bezirksausschussmitglied ver.di München & Region
Landesbeamtenausschussmitglied ver.di Bayern
Weitere Infos hierzu
- bayern.info 03/23 vom ver.di Bezirk Bayern
- bayern.info 04/23 vom ver.di Bezirk Bayern
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